Informationen über die Energieeffizienz von Gebäuden und damit den zu erwartenden Energiekosten sind bisher schwierig zu bekommen bzw. sie sind kaum aussagekräftig. Anders als bei Auto oder Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Häusern meist nur wenig über deren Energiebedarf.
Die Energieeinsparverordnung definiert Mindeststandards für neue und bestehende Wohngebäude sowie Nicht-Wohngebäude hinsichtlich Wärmedämmeigenschaften und Qualität der Anlagentechnik. Sie legt fest wie der Energiebedarf und Heizwärmebedarf zu berechnen sind und welche Grenzwerte bei der Errichtung oder beim Umbau von Gebäuden eingehalten werden müssen.
Der Energiebedarfsausweis ist verpflichtend bei Gebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten, bei denen der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt worden ist.
Dies gilt nicht für Gebäude
Ebenso sind Bedarfsausweise bei Neubauten anzuwenden, da hier noch keine Verbrauchsdaten vorhanden sind. Beim bedarfsorientierten Energieausweis werden die einzelnen Bauteile mit ihren Flächen und die Art der Wärmeerzeugung erfasst und bewertet. Dabei wird unter normierten Bedingungen berechnet, welche Wärmemenge über die wärmeübertragende Hüllfläche (Summe der Bauteilflächen) wie auch durch die Lüftung an die Umgebung abgegeben wird und wie hoch damit der Heizbedarf ist.
Weiterhin wird der Brauchwasserwärmebedarf ermittelt. Der Energiebedarf wird abschließend zum Vergleich auf die Nutzfläche bezogen. Bei bedarfsorientierten Energieausweisen sind die Abweichungen zu Gebäuden mit vergleichbaren Abmaßen ähnlich, allerdings können auch hier aufgrund der Nutzung vieler Vereinfachungen Unterschiede bestehen.
Der Verbrauchsausweis kann bei allen anderen Gebäuden ausgestellt werden. Beim verbrauchsorientierten Energieausweiswerden die Gebäude-Nutzfläche und Energieverbräuche für Heizung und Warmwasser über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren erfasst und auf die Nutzfläche bezogen.
Hierbei muss die letzte Heizperiode bei den Energieverbrauchsdaten mit einbezogen sein.
Der Energiebedarf wird mit einem Klimakorrekturfaktor errechnet, sodass der tatsächliche Energiebedarf mit einem Aufschlag bei milden Wintern und bei strengen Wintern mit einem Abschlag zu Vergleichszwecken verrechnet wird.
Längere Leerstände werden ebenso berücksichtigt. Verglichen wird hier nicht das Gebäude, sondern eher die Bewohner, da ein älteres Ehepaar vielleicht nur noch Wohnzimmer und Küche beheizt und einen vergleichsweise geringen Heizwärmebedarf hat, wohingegen eine junge Familie mit Kindern alle Räume beheizt und auch mehr Brauchwasser brauchen dürfte. So können bei zwei identischen Gebäuden, die von unterschiedlichen Nutzern bewohnt werden, völlig unterschiedliche Ergebnisse erhalten werden.
Denkmalgeschützte Gebäude benötigen keinen Energieausweis.
Ab dem 01.07.2009 benötigen alle Wohngebäude einen Energieausweis
Einige Hausbesitzer haben die Wahl zwischen einem Bedarfs- oder Verbrauchsausweis:
Sie haben Fragen zum Energieausweis, kontaktieren Sie uns, wir sind für Sie da.
Tobias Wagner
Kaminkehrer und Energieberater (HwK)
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