Heute geht es in erster Linie um die Energieeffizienz von Gebäuden. Diese ist in der Regel Grundlage für die Preisfindung von Immobilien. Es wird damit der Nachweis geführt, ob die eingesetzte Energie auch entsprechend optimal eingesetzt wird.

Als grundsätzliche Information sollte jeder Immobilieninteressierte wissen, dass kein Notar ein Gebäude verbriefen kann, ohne dass ihm der zugehörige Energieausweis auch tatsächlich vorliegt.

Wer braucht einen Energieausweis

Praktisch braucht fast jedes beheizte Gebäude welches dauerhaft genutzt werden soll, einen Energieausweis.

 

Die Pflicht zum Energieausweis entfällt, wenn man im eigenen Haus wohnt und die Baugenehmigung dafür vor dem 01.10.2007 beantragt wurde. Die Pflicht tritt bei beabsichtigtem Verkauf oder beabsichtigter Vermietung ein.

 

Weiters entfällt die Pflicht zum Energieausweis bei Gebäuden mit Nutzflächen kleiner 50 m², bei Baudenkmälern, unbeheizten oder nur kurzzeitig bewohnten Gebäuden. 

 

Für Mietverhältnisse die vor Eintritt der Energieausweis-Pflicht abgeschlossen wurden, muss kein Energieausweis vorgelegt werden.  Die Pflicht zur Vorlage entsteht bei Beendigung des Mietverhältnisses und bei Absicht der Neuvermietung bzw. des möglichen Verkaufs, da die entsprechenden Werte aus dem Energieausweis Pflichtangaben in den entsprechenden Inseraten sind.

 

Wird kontrolliert ob ein Energieausweis vorliegt?

Mit Inkrafttreten der novellierten Energie-Einsparverordnung EnEV 2014 am 01.05.2014 wurde die Energieausweis-Pflicht weiter verschärft. Seitdem soll bzw. wird die korrekte Verwendung in Stichproben überprüft werden. 

 

Das ausgedruckte Dokument wurde umgestellt auf den Abdruck von Energieeffizienzklassen. Diese sind der Bevölkerung in der Regel bekannt von Elektrogeräten.

Pflichtangaben in Inseraten nach EnEV 2014

In Inseraten müssen die drei wichtigsten Kennzahlen aus dem Energieausweis für die inserierte Wohnung bzw. das inserierte Haus angegeben werden:

Spätestens bei einer Haus- oder Wohnungsbesichtigung muss der Energieausweis im gesamten Umfang dem Interessenten ohne besondere Aufforderung vorgelegt werden. Ebenso ist der Energieausweis bei Vertragsschluss unverzüglich an Mieter oder Käufer zu übergeben.

Energieeffizienzklassen - Darstellung ab 01.05.2014

Wohngebäude werden im Energieausweis einer Energieeffiziensklasse von A+ bis H zugeordnet. Hierbei handelt es sich um eine Pflichtangabe in Immobilienanzeigen. Die Angabe der Energieeffizienzklasse erlaubt einem Interessenten die direkte Einordnung des energetischen Zustandes eines Gebäudes.

 

Optisch dargestellt wird die Einteilung anhand des bereits von früher her bekannten „Band-Tachos“. Wie üblich wird die Qualität der Energieeffizienz von sehr effizient – in grün über gelb für durchschnittliche bis hin zu orange und rot für mindere Energieeffizienz dargestellt.

 

Seit der Novellierung der EnEV 2014 hat sich im Vergleich zu früher auch die Staffelung des Band-Tachos geändert. War bis 2013 die Energieeffizienzklasse G noch im gelben Mittelbereich des Band-Tachos zu finden, wird sie mit der Novellierung nun dem roten Bereich des Tachos zugeordnet.

Ausweisvarianten

Auch nach der Novellierung der EnEV 2014 ist es bei zwei Energie-Ausweis-Varianten geblieben.

Verbrauchsausweis

Wie der Name schon sagt, orientiert sich der „Verbrauchsausweis“ an der im Gebäude tatsächlich verbrauchten Energiemenge im Schnitt der letzten drei Jahre auf Basis der Heizkostenabrechnungen.

 

Klar ist, dass unter diesen Vorgaben das Nutzerverhalten und ggf. auch die Lebensumstände der Bewohner wie z.B. berufstätig mit langer Abwesenheitszeit oder aber Familie mit Kindern und damit umfassend genutzten Räumlichkeiten bis hin zum Ruheständler mit langer Nutzungszeit aber nicht komplett beheizter Wohn- und Nutzfläche einen erheblichen Einfluss auf die verbrauchte Energiemenge haben können. 

 

Dies ist bei der Bewertung eines Verbrauchsausweises grundsätzlich in die Betrachtung einzubeziehen.

Bedarfsausweis

Beim Bedarfsausweis wird kein Bezug auf die individuellen Heizgewohnheiten genommen. 

Dem Bedarfsausweis liegen die Pläne, Maße und Bauteile des Gebäudes zugrunde. Diese werden entsprechend des Baujahres, technischer Gebäudeausstattung und per Norm festgelegter Randdaten wie Nutzerverhalten, durchgehende Raumtemperatur und auch Klimadaten des Gebäudestandortes gerechnet.

Kosten

Verbrauchsausweise sind naturgemäß aufgrund des geringeren Aufwandes günstiger zu bekommen.  Wie bereits oben beschrieben, ist es aber durchaus schwierig, einen Verbrauchsausweis in Bezug auf das eigene Nutzerverhalten korrekt einzuordnen. Hier kann es bei deutlich unterschiedlichem Nutzerverhalten zu sehr deutlichen Unterschieden in den tatsächlichen Heizkosten kommen.

 

Allgemein wird von Verbraucherzentralen davor gewarnt billige Online-Angebote wahrzunehmen, da sich dahinter oft nur eine Online-Datenerhebung verberge ohne dass der betreffende Aussteller das Gebäude vor Ort prüfen würde.

 

Die Kosten eines Bedarfsausweises orientieren sich immer am notwendigen Aufwand und der zwingenden Begehung des Gebäudes vor Ort. Hier ist im eigenen Interesse ein Energieberater vor Ort auszuwählen, da kurze Wege in der Regel auch direkten Einfluss auf die Kosten haben und zudem sichergestellt ist, dass es vor Ort auch einen qualifizierten Ansprechpartner gibt.

Wer braucht wann einen Bedarfsausweis

Aufgrund der wesentlich hochwertigeren Aussagekraft des Bedarfsausweises hat diese Variante naturgemäß viele Fürsprecher. Lassen sich doch nur mit dieser Ausweisvariante die energetischen Gebäudeeigenschaften unabhängig vom Verbrauchsverhalten der Bewohner darstellen. Der Bedarfsausweis ist in vielen Fällen Pflicht. Zum Beispiel ist er seit dem 01.10.2007 für alle Neubauten vorgeschrieben.

Wurden Gebäude nach dem 01.10.2007 noch einmal umfangreich saniert, modernisiert oder erweitert, ist ebenfalls ein Bedarfsausweis Pflicht.

Wird ein Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen für das der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde verkauft und/oder vermietet, und wurde der Energieausweis dafür ab dem 01.10.2008 ausgestellt, ist der bedarfsorientierte Energieausweis in den meisten Fällen ebenfalls Vorschrift.

Eine Ausnahme gibt es nur für Gebäude, die später noch einmal noch Vorgaben der Wärmeschutzverordnung vom 01.11.1977 saniert bzw. modernisiert wurden. 

Gültigkeitsdauer eines Energieausweises

Energieausweise sind generell 10 Jahre gültig. Die Änderung der EnEV bedingt keine Neuausstellung. Werden am Gebäude energetische Sanierungen vorgenommen, ist der Ausweis neu zu erstellen. Dies macht auch Sinn, werden dadurch ja die gemachten Investitionen auch rechnerisch entsprechend positiv dargestellt werden.

Wie finde ich einen Aussteller

Der Gesetzgeber hat die Ausstellungsberechtigung an qualifizierte und entsprechend ausgebildete Fachleute gebunden. 

 

Dazu gehören Energieberater, Kaminkehrer und auch Architekten. 

 

Zur Vermeidung teurer Fehler sollte sich jeder Interessent einen Nachweis über die Ausstellungsberechtigung und auch einen Nachweis über das Vorhandensein einer entsprechenden Betriebs- bzw. Berufshaftpflicht vorlegen lassen. Gehen Schadenssummen bei Falschberatung doch sehr schnell in hohe fünf- oder auch sechsstellige Bereiche.

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Tobias Wagner

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