Praktisch braucht fast jedes beheizte Gebäude welches dauerhaft genutzt werden soll, einen Energieausweis.
Die Pflicht zum Energieausweis entfällt, wenn man im eigenen Haus wohnt und die Baugenehmigung dafür vor dem 01.10.2007 beantragt wurde. Die Pflicht tritt bei beabsichtigtem Verkauf oder beabsichtigter Vermietung ein.
Weiters entfällt die Pflicht zum Energieausweis bei Gebäuden mit Nutzflächen kleiner 50 m², bei Baudenkmälern, unbeheizten oder nur kurzzeitig bewohnten Gebäuden.
Für Mietverhältnisse die vor Eintritt der Energieausweis-Pflicht abgeschlossen wurden, muss kein Energieausweis vorgelegt werden. Die Pflicht zur Vorlage entsteht bei Beendigung des Mietverhältnisses und bei Absicht der Neuvermietung bzw. des möglichen Verkaufs, da die entsprechenden Werte aus dem Energieausweis Pflichtangaben in den entsprechenden Inseraten sind.